Für alle öffentlichen Gebäude, soweit es sich um Neubauten, Anbauten und Umbauten handelt oder wenn vorhandene gemeindeeigene Gebäude zu sanieren bzw. im Rahmen der Gebäudeunterhaltung Reparaturen durchzuführen sind, ist die Fachabteilung III/60 Immobilienmangement entweder selbst für Entwurf, Genehmigungsplanung und Ausführung tätig, oder federführend verantwortlich, wenn diese Leistungen an Dritte (Architekturbüros) weitergegeben werden.
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