Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Steuern, die den Gemeinden zufließen. Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Die Hundesteuer wird gemäß Hundesteuersatzung erhoben. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. In der Gemeinde Reichshof wird eine sogenannte „Kampfhundesteuer“ erhoben.
Außerdem ist jeder Hundehalter verpflichtet, einen von ihm gehaltenen Hund mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. Wir bitten die Hundehalter auch im eigenen Interesse um Einhaltung dieser Verpflichtung. Immer wieder kommt es z.B. vor, dass herrenlose Hunde aufgrund Ihrer Hundesteuermarke identifiziert und ihrem Besitzer wieder zugeführt werden können.
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