Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
    Email Icon info@reichshof.de

    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
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    Hundesteuer

    Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Steuern, die den Gemeinden zufließen. Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Die Hundesteuer wird gemäß Hundesteuersatzung erhoben. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. In der Gemeinde Reichshof wird eine sogenannte „Kampfhundesteuer“ erhoben.

    Außerdem ist jeder Hundehalter verpflichtet, einen von ihm gehaltenen Hund mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. Wir bitten die Hundehalter auch im eigenen Interesse um Einhaltung dieser Verpflichtung. Immer wieder kommt es z.B. vor, dass herrenlose Hunde aufgrund Ihrer Hundesteuermarke identifiziert und ihrem Besitzer wieder zugeführt werden können.

    Hier finden Sie weitere Informationen zur Hundesteuer.



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