Die Träger erhalten für den Betrieb der Einrichtung einen Zuschuß zu den Betriebskosten durch das Kreisjugendamt, der, je nach Rechtsform des Trägers, zwischen 80% (Kirchen) und 91% (die sogenannten armen Träger) liegt. Die Gemeinde Reichshof finanziert die jeweiligen Restsummen bei den Kirchen hälftig und bei den armen Trägern ganz.
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