Die 3-Kammergruben der Kleinkläranlagen werden gemäß der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen durch die Gemeinde Reichshof entleert. Abflusslose Gruben werden nach vorheriger Anmeldung, bei den unten genannten Ansprechpartnern, nach Bedarf entleert. Für die ordnungsgemäße Wartung ist jeder Betreiber eigenverantwortlich zuständig.
Ansprechpartner
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