Auskünfte aus dem Mietspiegel für freifinanzierten Wohnraum bzw. den Mietspiegel selber, erhalten Sie beim Haus- und Grundbesitzerverein oder beim Mieterverein, gegen eine Schutzgebühr von derzeit 2,80 EURO. Der Mietspiegel dient als Richtlinie für die Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten.
Der Mietspiegel bezieht sich auf das gesamte Kreisgebiet des Oberbergischen Kreises. Er bietet den Mietparteien Orientierungsmöglichkeit für die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung. Höhere oder niedrigere Mieten sind jedoch nicht ausgeschlossen. Die Angaben des Mietspiegels beziehen sich auf die m²-Wohnfläche, die Betriebskosten sind nicht enthalten. Einfamilienhäuser sind nicht erfasst.
Durch die Rheinische Immobilienbörse der Industrie- und Handeslkammer zu Köln (Tel.: 0221-1640352) werden Mietwerte für Ladenlokale, Büroräume und Gewerberäume im Oberbergischen Kreis erhoben. Einen entsprechenden Auszug bekommen Sie gegen eine Schutzgebühr von derzeit 10,23 EURO.
| < zurück | zurück zum Rathauswegweiser | vor > |