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    Namensänderung

    Die Namensänderung bedarf eines Antrages. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen (§ 3 NamÄndG), z. B. wenn ein Name anstößig, lächerlich, schwer auszusprechen ist oder es sich um einen Sammelnamen handelt.

    Mitzubringende Unterlagen
    Weitere Angaben hierzu erhalten Sie persönlich oder telefonisch beim Standesamt.



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    Ihr Ansprechpartner

    Heike Himmeröder
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 312
    Tel.: 02296 801310
    E-Mail: heike.himmeroeder@reichshof.de