Die Namensänderung bedarf eines Antrages. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen (§ 3 NamÄndG), z. B. wenn ein Name anstößig, lächerlich, schwer auszusprechen ist oder es sich um einen Sammelnamen handelt.
Mitzubringende Unterlagen
Weitere Angaben hierzu erhalten Sie persönlich oder telefonisch beim Standesamt.
Ansprechpartner
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