Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Es ist jedoch Pflicht, eine Hauptsatzung zu erlassen.
Satzungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde verbindlich. Bundes- und Landesrecht hat allerdings Vorrang gegenüber dem Ortsrecht.
Satzungen müssen bekannt gemacht werden. Alle Satzungen der Gemeinde Reichshof werden im „Reichshofkurier“ veröffentlicht.
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