Für die in der Hauptsatzung festgelegten Bezirke werden zur Erledigung bestimmter Verwaltungsgeschäfte Ortsvorsteher als Ehrenbeamte ernannt. Die Wahl dieser Ehrenbeamten erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates durch den Rat der Gemeinde Reichshof.
Den Aufgabenkreis der Ortsvorsteher legt der Bürgermeister fest. Der Ortsvorsteher ist an die Weisungen und Anordnungen des Bürgermeisters gebunden. Er hat keine eigene behördenähnliche Stellung.
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