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    Ortsvorsteher

    Für die in der Hauptsatzung festgelegten Bezirke werden zur Erledigung bestimmter Verwaltungsgeschäfte Ortsvorsteher als Ehrenbeamte ernannt. Die Wahl dieser Ehrenbeamten erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates durch den Rat der Gemeinde Reichshof.

    Den Aufgabenkreis der Ortsvorsteher legt der Bürgermeister fest. Der Ortsvorsteher ist an die Weisungen und Anordnungen des Bürgermeisters gebunden. Er hat keine eigene behördenähnliche Stellung.



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    Ihr Ansprechpartner

    Sven Krumpholz
    Fachbereich: Ratsbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 322
    Tel.: 02296 801325
    E-Mail: sven.krumpholz@reichshof.de

    Carolin Beilard
    Fachbereich: Ratsbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 321
    Tel.: 02296 801326
    E-Mail: carolin.beilard@reichshof.de