Im Standesamt wird die der Personenstand beurkundet. Es gehört dazu alles, was nach dem Gesetz in die Personenstandsbücher (Geburten-, Heirats-, Sterbe- und Familienbücher) aufgenommen werden muss, die Auskunft über den Stand einer Person geben sollen.
Ansprechpartner
| < zurück | zurück zum Rathauswegweiser | vor > |