Berechtigte Personen können von der Rundfunkgebühr befreit werden.
Dies können u. a. sein:
- Sozialhilfeempfänger
- Personen mit geringem Einkommen
- Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „RF“ auf der Rückseite des Ausweises
- Altenheimbewohner unter bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen
Mitzubringende Unterlagen
Einkommensnachweise wie z. B.
- Verdienstbescheinigung
- Sozialhilfebescheid
- Wohngeldbescheid
- Kindergeldmitteilungen
- Rentenbescheide
- Leistungsbescheide des Arbeitsamtes u.a.
Ausgabenunterlagen wie z. B.
- Mietvertrag
- Kosten der Versorgungsgüter
- Schwerbehindertenausweis
Es ist ratsam, sich mit den Mitarbeiter/Innen des Sozialamtes vorher telefonisch in Verbindung zu setzen und abzuklären, welche Unterlagen vorzulegen sind, da dies eine schnellere Bearbeitung des Antrages gewährleistet.
Anzumerken ist noch, dass der gleiche Personenkreis auch die Möglichkeit der Telefonkostenermäßigung hat. Diese Anträge werden ebenfalls beim Sozialamt ausgegeben und zur Vorlage bei der Telekom bestätigt.
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