Beratung und Entscheidung über die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt für in Not geratene Menschen.
Beratung und Entscheidung für die Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen z. B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für Behinderte, Krankenhilfe.
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