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    Sterbefall

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktage angezeigt werden. Zur Anzeige, in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet sind: das Familienhaupt, derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede Person die bei dem Sterbefall zugegen war oder von dem Sterbefall Kenntnis hat.

     

    Mitzubringende Unterlagen
    Bitte beim Standesamt nachfragen.



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    Ihr Ansprechpartner

    Heike Himmeröder
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 312
    Tel.: 02296 801310
    E-Mail: heike.himmeroeder@reichshof.de