Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist nach § 12 Baugesetzbuch Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Für ihn gelten grundsätzlich dieselben verfahrensrechtlichen und materiellen Regelungen, die auch für Bebauungspläne maßgeblich sind (siehe Internetseite "Bebauungspläne").
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan regelt die Zulässigkeit eines Vorhabens, dass von einem Vorhabenträger realisiert werden soll. Es ist eine objektbezogene Bauleitplanung. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Vorhaben- und Erschließungsplan (Lageplan) und der Durchführungsvertrag.
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