Die Gemeinde Reichshof hat mit dem Forstamt Waldbröl einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen, der die freiwillige Aufforstung von Grünlandflächen regelt. Durch diesen Vertag kann die Gemeinde im Vorgriff auf Eingriffe im Wald Erstaufforstungen durchführen, die zu einem späteren Zeitpunkt angerechnet werden. Diese Vorleistungen werden auf dem Waldkonto eingebucht und nach einer Waldumwandlung abgebucht.
Ansprechpartner
| < zurück | zurück zum Rathauswegweiser | vor > |