Der Wasseranschluss bzw. der Hausanschluss an die öffentliche Wasserversorgung wird vom Bauherren beantragt. Der dafür vorgesehene Antrag wird dem Bauherren nach Prüfung seines Bauantrages auf Sicherstellung der Wasserversorgung durch das Wasserwerk zugeschickt.
Mitzubringende Unterlagen
- Antrag auf Wasserversorgung
- Unternehmerbescheinigung
Ansprechpartner
| < zurück | zurück zum Rathauswegweiser | vor > |