Die Wassergebühr wird als Grundgebühr und als Verbrauchsgebühr erhoben.
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der cbm Wasser.
Die Grundgebühr wird nach der Größe des eingebauten Hauptwasserzählers festgesetzt und wird monatlich berechnet.
Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr werden mit 7 % Mehrwertsteuer besteuert.
Gebühren
Gemäß Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Reichshof in der jeweils gültigen Fassung.
Ansprechpartner
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