Wasserrechtliche Erlaubnisse zur Einleitung des vorgeklärten Schmutzwassers/Oberflächenwasser ins Grundwasser oder in Gewässer.
Wasserrechtliche Erlaubnisse allgemeiner Art.
Anträge werden von der Gemeinde Reichshof entgegengenommen und an den Oberbergischen Kreis weitergeleitet.
Mitzubringende Unterlagen
- Antragsformulare sind bei unten genannten Sachbearbeitern erhältlich
oder beim
Oberbergischen Kreis
Der Landrat
Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft
51641 Gummersbach
Ansprechpartner
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