Durch das Wasserwerk erbrachte Leistungen werden nach Aufwand gem. der Beitrags-und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung an den Anschlussnehmer/Eigentümer berechnet. (z. B. Erstattung von Hausanschlusskosten, Reparaturkosten, Materialverkäufe usw.)
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