Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
    Email Icon info@reichshof.de

    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
    A A A

    Wiederannahme eines Namens

    Nach Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung oder Aufhebung, führen die Ehegatten grundsätzlich ihren Namen weiter. Sie können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten entweder ihren Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. (Siehe auch Namenswahl bei der Eheschließung). Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Wirksam wird sie mit der Entgegennahme durch den zuständigen Standesbeamten. Zuständig ist der Standesbeamte, der das Familienbuch führt. Besteht kein Familienbuch, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Mitzubringende Unterlagen

    Nachweis über die vorangegangene Eheschließung und deren Auflösung

    Gebühren

    17,00 Euro


    Ansprechpartner

    Elvira Schwindhammer
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 311
    Tel.: 02296 801311
    E-Mail: elvira.schwindhammer@reichshof.de

    Marion Beck
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 312
    Tel.: 02296 801310
    E-Mail: marion.beck@reichshof.de


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