Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung und kann bei der Gemeinde Reichshof beantragt werden. Die Gemeinde schickt die Anträge mit den erforderlichen Unterlagen zum Oberbergischen Kreis, der die weitere Bearbeitung und Ausstellung der Wohnberechtigungsscheine übernimmt.
Mitzubringende Unterlagen
- Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
- Einkommensnachweise des Haushaltsvorstandes (1 Jahr rückwirkend) und der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder (Formulare hierzu werden mit dem Antrag ausgehändigt)
- bei Arbeitslosigkeit Kopie des Bewilligungsbescheides vom Arbeitsamt und den Nachweis des Einkommens bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit (für 1 Jahr)
- bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben eine Schulbescheinigung oder Kopie des Lehrvertrages
- bei Ehegatten, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und das 5. Kalenderjahr nach dem Jahr der Eheschließung noch nicht abgelaufen ist, Kopie der Heiratsurkunde
- eventuell bei Schwangerschaft eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft, und dass die Geburt innerhalb von 6 Monaten erwartet wird
- bei ausländischen Mitbürgern eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis mit mindestens 2 Jahren Gültigkeit
- eventuell Kopie des Schwerbehindertenausweises
- bei Vertriebenen/Spätaussiedlern eine Kopie des Registrierscheins
- wenn eine Wohnung vorhanden ist, Einverständniserklärung vom Vermieter (Formulare hierzu werden bei Antragstellung ausgehändigt).
Es ist ratsam, vorher telefonisch abzuklären, welche Unterlagen vorzulegen sind.
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