Den Antrag bekommt man bei der Wohngeldstelle in Zimmer 215 oder am Ende der Seite zum downloaden.
Wohngeld gibt es für Mieter einer Wohnung (Mietzuschuss)
oder für Eigentümer eines Eigenheims (Lastenzuschuss)
Voraussetzung ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können sind
die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Mitzubringende Unterlagen:
Es ist ratsam, sich mit der Wohngeldstelle vorher telefonisch in Verbindung zu setzen um abzuklären, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner
http://www.mbv.nrw.de
(rechte Spalte) ausrechnen lassen.
Darüber hinaus stehen Ihnen unter
www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Wohnen/Wohngeld/index.php
ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie unter
http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Wohnen/Wohngeld/index.php
weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Ansprechpartner
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