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Informationen des Steueramts zur Grundsteuerberechnung 2025

Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.

Was heißt das nun für Reichshofs Grundstückseigentümer?

Im Grunde hat sich die Berechnung der jährlichen Grundsteuer zum bisherigen Verfahren nicht verändert.
Es werden zwei Werte benötigt, nämlich der vom Finanzamt ermittelte Messbetrag für das jeweilige Grundstück/Objekt sowie der gemeindliche Hebesatz für die entsprechende Steuerart. Unterschieden wird bei den Steuerarten nach der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben vom zuständigen Finanzamt einen neuen „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025“ erhalten. Der dort mitgeteilte Grundsteuermessbetrag wird mit dem durch die Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert und durch 100 dividiert.
Das Ergebnis ist die jährliche, an die Gemeinde zu zahlende, Grundsteuer.

Die Grundsteuer wird wie folgt ermittelt:


                                                     Grundsteuermessbetrag 01.01.2025 x Hebesatz 2025
Jährliche Grundsteuer = -------------------------------------------------------------------------
                                                                                                 100

Für die Entscheidung über Einwendungen, die sich grundsätzlich gegen die Grundsteuerpflicht, die Grundstücksart oder gegen den Steuermessbetrag/ Zerlegungsanteil richten, ist das Finanzamt zuständig, das den Grundsteuermessbescheid oder den Zerlegungsbescheid erlassen hat.
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen zuständigkeitshalber direkt an das Finanzamt. Sollte das Finanzamt Ihrer Eingabe entsprechen, werde ich den Grundsteuerbescheid kraft Gesetzes entsprechend berichtigen oder aufheben. Ein Widerspruch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid bei der Gemeinde ist nicht erforderlich.

Für die Kontaktaufnahme zum Finanzamt können Sie folgenden Link benutzen:https://www.finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt

Oder Ihr Anliegen per Post senden an:
Finanzamt Gummersbach
Mühlenweg 5
51645 Gummersbach

Weitere Hilfe, Informationen und Erklärungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform

Für die Entscheidung über Einwendungen, die sich grundsätzlich gegen den gemeindlichen Hebesatz richten, ist die Gemeinde Reichshof zuständig.
Hierzu lesen Sie bitte die Ausführungen der Rechtsbehelfsbelehrung unter Abschnitt B. auf der Rückseite des Abgabenbescheides 2025.

Ihr Steueramt der Gemeinde Reichshof

 



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