Haushaltsplan und Wirtschaftspläne 2025 beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 mit Wirkung ab dem 01. Januar 2025 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie die Wirtschaftspläne des Wasser- und Abwasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen.
Die nun beschlossene Haushalts- und Wirtschaftsplanung bildet die wirtschaftliche Grundlage um auch im Jahr 2025 die umfangreichen Aufgabenstellungen zur öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnehmen zu können. Zu öffentlichen Daseinsvorsorge zählen die Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, die Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die Sportanlagen, die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur sowie die umfangreichen sozialen Leistungen.
Die Gemeinde Reichshof als Teil des öffentlichen Gemeinwesens hat jedoch nicht nur die Wahrnehmung ihrer eigenen Aufgaben zu finanzieren, sondern trägt auch zur Finanzierung der Aufgaben der übergeordneten Umlageverbände, insbesondere des Oberbergischen Kreises, bei. Die Kreisumlagen bilden mit rd. 25,1 Millionen Euro den mit Abstand größten Ausgabeposten im Haushaltsplan 2025. Die mit der Planung bis ins Jahr 2028 eintretenden zusätzlichen Finanzleistungen aus den sozialen Aufgabenstellungen für die Einwohner des Oberbergischen Kreises betragen rd. 12,5 Millionen Euro.
Die große Mehrheit der Städte- und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, und dazu gehört auch die Gemeinde Reichshof, sind anerkanntermaßen in Bezug auf das immer umfangreicher werdende Aufgabenspektrum, unterfinanziert. Eine Verbesserung der Finanzausstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen ist aktuell nicht zu erwarten. Eine Kürzung von (Finanz-)Leistungen, auf die gesetzliche Rechtsansprüche bestehen, sind keine Handlungsoption. Trotzdem besteht die Verpflichtung die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Reichshof zur Aufgabenerfüllung zu erhalten.
Mit dieser Intention wurde unter finanziell herausfordernden Umständen nicht nur umfangreiche Kürzungen in vielen Bereichen vorgenommen, sondern auch die Ertragsseite durch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B und der Gewerbesteuer verbessert.
Der am 04. November 2024 eingebrachte Haushaltsplanentwurf 2025 sah einen Zuschlag von 350 Punkten auf den in 2024 gültigen Hebesatz der Grundsteuer B von 570 Punkten vor. Dies entsprach der alten Rechtslage (!), da Anfang November 2024 der neue »aufkommensneutrale Hebesatz« der Grundsteuer B nach der Grundsteuerreform noch nicht berechnet war. Aufkommensneutral bedeutet, dass das Steuervolumen der Grundsteuer B nach der Grundsteuerreform im Jahr 2025 dem des Jahres 2024 entspricht.
Unter Würdigung der im Verlauf der Haushaltsberatung eingetretenen Verbesserungen in Ertrag und Aufwand hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2025 für das Haushaltsjahr 2025 eine Hebesatzsatzung beschlossen, die die Hebesätze wie folgt festsetzt:
- Grundsteuer A: 388 v.H. Punkte,
- Grundsteuer B: 785 v.H. Punkte,
- Gewerbesteuer: 490 v.H. Punkte.
Der neue Hebesatz der Grundsteuer ist aufkommensneutral und entspricht im Steuervolumen dem alten Hebesatz von 445 Punkten. Bei der Grundsteuer B wurde im Ratsbeschluss zuerst bestimmt, dass es ein einheitlicher Hebesatz für die Grundstücksarten Wohnen und Nichtwohnen sein soll. Bei der Bemessung des Hebesatzes der Grundsteuer B wurde zuerst der aufkommensneutrale Hebesatz von 712 Punkten (vormals 570 Punkte) benannt und darauf der für die Finanzen erforderliche Zuschlag von 73 Punkten bestimmt; insgesamt somit eine Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 785 Punkte. Bei der Gewerbesteuer wurde der Hebesatz um 15 Punkte auf 490 Punkte erhöht.
Im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen wurden für das Jahr 2025 folgende gebührenpflichtige Leistungen an die Kostenentwicklung angepasst:
- Winterdienst: 0,61 EUR (+ 0,16 EUR)
- Kehrdienst: 0,82 EUR (+ 0,03 EUR)
- Frischwasserverbrauchsgebühr: 1,59 EUR (+ 0,08 EUR)
- Monatliche Grundgebühr Frischwasser: 10,90 EUR (+ 0,40 EUR)
Auch unter Einrechnung der bewirkten und beschlossenen Einsparungen und Steuererhöhungen bleibt die finanzielle Lage der Gemeinde Reichshof äußerst angespannt. Im Planungszeitraum 2025 bis 2028 summiert sich ein Gesamtdefizit von 6,7 Millionen Euro. Allein auf das Jahr 2025 entfallen rd. 3 Millionen Euro. Die Verpflichtung zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Reichshof schafft die Basis für zukünftiges Handeln bzw. für die zukünftig zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten zur Gestaltung und Erhaltung des Gemeinwesens.
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