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    Abbruch von Gebäuden

    Der Abbruch bzw. die Beseitigung von baulichen Anlagen und Einrichtungen ist für Gebäude ab 300 umbauten Raum genehmigungspflichtig. Die Antragsstellung erfolgt bei der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises in Gummersbach. Von dort wird auch, nachdem die Gemeinde beteiligt worden ist, über den Antrag entschieden.

    Mitzubringende Unterlagen
    - Antragsformular mit den darin bezeichneten Angaben und Unterlagen

    Gebühren
    Die Entscheidung über einen Abbruchantrag ist gebührenpflichtig.



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    Ihr Ansprechpartner

    Wolfgang Püschel
    Fachbereich: Bauverwaltung
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 110
    Tel.: 02296 801126
    E-Mail: wolfgang.pueschel@reichshof.de