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    Abfallbehälter

    Für das Einsammeln von Abfällen sind folgende Abfallbehälter gemäß Abfallentsorgungssatzung zugelassen:

    - graue Abfallbehälter für den Restmüll in den Größen: 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter, 360 Liter und 1.100 Liter

    - grüne Abfallbehälter für Altpapier und Pappe in den Größen: 240 Liter, und 1.100 Liter

    - grüne Abfallbehälter mit gelbem Deckel zur Sammlung von Leichtverpackungen ("Grüner-Punkt-Artikel") im Sinne der Verpackungsverordnung in den Größen: 240 Liter und 1.100 Liter

    - schwarze Abfallbehälter mit braunem Deckel zur Entsorgung von Küchen- und Gartenabfällen (Bioabfall) in den Größen: 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter

    Werden auf dem Grundstück aufgrund der Änderung der Einwohnerzahl Behälterwechsel unter Berücksichtigung des Mindestvolumens möglich oder erforderlich, so muss der Grundstückseigentümer diese Veränderung dem BAV unverzüglich anzeigen und einen Behälterwechsel beantragen. Gefäßgemeinschaften zwischen verschiedenen Grundstücken können auf Antrag zugelassen werden. Eine An- und Abmeldung von Personen beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zu einer Anpassung bei der Anzahl und Größe der Abfallbehälter, somit auch nicht bei der Gebühr.
    Ein beantragter Behälterwechsel erfolgt zum nächstmöglichen Termin. Eine Anpassung der Gebührenveranlagung erfolgt zum 1. des Monats, der auf den Behälterwechsel folgt.

    Über den nachstehenden Link gelangen Sie auf die Internetpräsentation des BAV zur Anforderung und Änderung von Abfuhrbehältern:

    http://www.bavweb.de/kommunale-entsorgung/ke-reichshof/rh-formulare/



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    Ihr Ansprechpartner

    Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
    Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen
    Tel.: 0800 8058059