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    Ablösungsvertrag

    Der Ablösungsvertrag, auf den § 133 Abs. 3 Baugesetzbuch ausgerichtet ist, ist eine Vereinbarung zwischen dem Eigentümer eines zu erschließenden Grundstückes und der Gemeinde. In diesem Vertrag wird ein qualifiziert geschätzter Erschließungsbeitrag fest vereinbart. Dies bedeutet, dass eine spätere Nacherhebung bzw. eine Erstattung eines Erschliessungsbeitrages ausgeschlossen ist. Die Vorteile eines Ablösungsvertrages liegen für den Beitragspflichtigen in einer festen Kalkulationsgrundlage, frei von den Befürchtungen einer eventuellen Nacherhebung. Für die Gemeinde liegt der Vorteil in der Rechtssicherheit, die mit Abschluss des Vertrages eintritt.



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