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    Abschlagszahlungen (Wasser/Abwasser)

    Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühren werden als Pauschale zusammen mit den Abwassergebühren erhoben. Die Pauschale berechnet sich nach dem Gesamtfrischwasserverbrauch des Vorjahres. Ist dieser nicht bekannt oder beginnt die Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres, so wird der Verbrauch geschätzt.

    Gebühren
    Die Gebühren werden gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Reichshof in der jeweils gültigen Fassung erhoben.



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    Ihr Ansprechpartner

    Hiltrud Steckelbach
    Fachbereich: Wasserwerk
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 305
    Tel.: 02296 801243
    E-Mail: hiltrud.steckelbach@reichshof.de