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    Abstammungsurkunden

    Abstammungsurkunden sind Personenstandsurkunden, die Auskunft über die Abstammung einer Person geben. Abstammungsurkunden geben u.U. weitere Auskünfte über eine Person wie Geburtsurkunden und sind bei dem Standesamt zu erhalten, welches die Geburt beurkundet hat. Bei Geburten in Krankenhäusern sind die dort zuständigen Standesämter für die Beurkundung sowie für die Ausstellung von Urkunden zuständig. Personenstandsurkunden können gemäß § 61 Personenstandsgesetz verlangt werden von Behörden, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, von Personen auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und deren Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht sowie Erteilung von diesen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Mitzubringende Unterlagen
    Bei persönlicher Abholung Vorlage eines Ausweises.

    Gebühren
    7,00 Euro für die erste Urkunde und für jede weitere die Hälfte.



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    Ihr Ansprechpartner

    Heike Himmeröder
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 312
    Tel.: 02296 801310
    E-Mail: heike.himmeroeder@reichshof.de