Baugrenzen / Baulinien
Aus städtebaulichen Gründen können in verbindlichen Bauleitplanungen eine Vielzahl verschiedener Festsetzungen getroffen werden, die im einzelnen unter § 9 des Baugesetzbuches "Inhalt des Bebauungsplanes" nachzulesen sind.
Hierzu gehören die Begriffe Baugrenze und Baulinie.
Während die Baulinie farbig rot oder als Strich-Punkt-Punkt-Strich-Darstellung in der Planzeichnung gekennzeichnet ist, ist die Baugrenze farbig blau und als Strich-Strich-Punkt zeichnerisch dargestellt.
Baugrenzen beschränken das jeweilige Baugrundstück auf den Bereich, in dem in der Regel mindestens das Hauptgebäude einer baulichen Anlage zu erstellen ist. Wird eine der Baugrenzen ersatzweise als Baulinie dargestellt, ist in der Regel das Hauptgebäude mit einer Außenwand auf dieser Baulinie zu errichten, während die übrige Grundrissfläche innerhalb der durch Baugrenzen beschränkten Fläche liegen muss.
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