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02296 801-0      info@reichshof.de
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    Bildung und Teilhabe

    Ab dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für SGB II-Empfänger ist das örtliche Jobcenter, in den anderen Fällen das örtliche Sozialamt zuständig.

    Welche Leistungen gibt es?

    - Tagesausflüge und Klassenfahrten

    - Schulbedarf

    - Lernförderung

    - Mittagessen

    - Kultur, Sport und Freizeit


    Antragstellung

    Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.



    Zuständigkeit


    Frau Schwarz,      Zimmer 218, Tel.: 02296/801-225



    Vordrucke









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    Ihr Ansprechpartner

    Sophie Ley
    Fachbereich: Jugend, Soziales, Schulen, Sport
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 216
    Tel.: 02296 801225
    E-Mail: sophie.ley@reichshof.de