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    Blindengeld

    Blindengeld

    Blindengeld, Hilfe für hochgradig Sehschwache sowie Hilfe für Gehörlose nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) Blindenhilfe nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Anträge auf Blindengeld, Hilfe für hochgradig Sehschwache, Hilfe für Gehörlose und Blindenhilfe können beim hiesigen Sozialamt gestellt werden.
    Von hier aus werden die Anträge dem Landschaftsverband Rheinland in Köln zur Entscheidung vorgelegt.

    Mitzubringende Unterlagen:

    " Augenfachärztliche Bescheinigung bzw. HNO-Bescheinigung (Vordrucke auch beim Sozialamt erhältlich oder zum Download)
    " Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid desVersorgungsamtes
    " Bescheid über evtl. Leistungen der Pflegeversicherung, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt,
    " Bescheid über vergleichbare Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften.

    Bei Beantragung von Blindenhilfe nach dem SGB XII sind Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu machen.

     

    Download antragaufgewaehrungvonleistungen_gehoerlose.pdf

     

    Download augenfachaerztlichebescheinigung.pdf

     

    Download hno-aerztlichebescheinigung.pdf

     

    Download antragaufgewaehrungvonleistungen.pdf



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