Blindengeld
Blindengeld
Blindengeld, Hilfe für hochgradig
Sehschwache sowie Hilfe für Gehörlose nach dem Gesetz über Hilfen für
Blinde und Gehörlose (GHBG) Blindenhilfe nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Anträge auf Blindengeld, Hilfe für hochgradig Sehschwache, Hilfe für
Gehörlose und Blindenhilfe können beim hiesigen Sozialamt gestellt
werden.
Von hier aus werden die Anträge dem Landschaftsverband Rheinland in Köln zur Entscheidung vorgelegt.
Mitzubringende Unterlagen:
" Augenfachärztliche Bescheinigung bzw. HNO-Bescheinigung (Vordrucke auch beim Sozialamt erhältlich oder zum Download)
" Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid desVersorgungsamtes
" Bescheid über evtl. Leistungen der Pflegeversicherung, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt,
" Bescheid über vergleichbare Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften.
Bei Beantragung von Blindenhilfe nach dem SGB XII sind Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu machen.
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