Denkmalschutz / Denkmalpflege / Denkmalförderung
In die Denkmalliste der Gemeinde Reichshof sind die Baudenkmäler und ortsfesten Bodendenkmäler eingetragen.
Wer Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, oder an einen anderen Ort verbringen, oder die bisherige Nutzung ändern will bzw. dies an einem Gebäude in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern plant, benötigt dafür die Erlaubnis der Gemeinde Reichshof als Untere Denkmalbehörde.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird im Benehmen mit dem Rheinischen Denkmalamt des LVR erteilt. Es besteht nicht nur für den Eigentümer eines Denkmals sondern mitunter auch für Vorhaben an Gebäuden in der Umgebung eines Denkmales die Verpflichtung, eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz zu beantragen.
Zur Erhaltung von Denkmälern können im Rahmen der Denkmalförderung Steuererleichterungen geltend gemacht werden. Soweit die Gemeinde als freiwillige Aufgabe im Haushalt Denkmalfördermittel veranschlagt hat, können Eigentümer, denkmalgeschützter Gebäude, Fördermittel beantragen.
Mitzubringende Unterlagen
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis schriftlich unter Darlegung der geplanten Maßnahmen (Zeichnungen, Fotos, Beschreibungen, Angebote u. ä.) bei der Gemeinde Reichshof zu beantragen. Gebührenfrei seit 01.01.2002
Bei der Bezirksregierung Köln, unter der Web-Adresse:
finden Sie weitere Informationen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege
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Ihr Ansprechpartner
Wolfgang Püschel
Fachbereich: Bauverwaltung
Rathaus Denklingen
Zimmer: 110
Tel.: 02296 801126
E-Mail: wolfgang.pueschel@reichshof.de