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Durchführungsvertrag
Durchführungsverträge werden bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwischen der Gemeinde Reichshof und dem Vorhabenträger (Investor bzw. Bauherr/in) abgeschlossen. In diesem Vertrag werden folgende Maßnahmen geregelt:
1. Erschließung (Straße, Wasser, Kanal)
2. Beginn und Ende der Maßnahme
3. Ökologische Ausgleichsmaßnahme
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Ihr Ansprechpartner
Katja Grunewald
Fachbereich: Bauverwaltung
Rathaus Denklingen
Zimmer: 110
Tel.: 02296 801125
E-Mail: katja.grunewald@reichshof.de
Fachbereich: Bauverwaltung
Rathaus Denklingen
Zimmer: 110
Tel.: 02296 801125
E-Mail: katja.grunewald@reichshof.de