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    Ehefähigkeitszeugnis

    Bescheinigung, dass keine Ehehindernisse für eine beabsichtigte Eheschließung bestehen. Diese Bescheinigung wird von deutschen Staatsangehörigen zur Eheschließung im Ausland benötigt. Ausländische Staatsangehörige müssen ein solches von der zuständigen Heimatbehörde bei der Eheschließung in Deutschland vorlegen.

    Mitzubringende Unterlagen:
    Bitte beim Standesamt nachfragen



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    Ihr Ansprechpartner

    Heike Himmeröder
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 312
    Tel.: 02296 801310
    E-Mail: heike.himmeroeder@reichshof.de