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Ehefähigkeitszeugnis
Bescheinigung, dass keine Ehehindernisse für eine beabsichtigte Eheschließung bestehen. Diese Bescheinigung wird von deutschen Staatsangehörigen zur Eheschließung im Ausland benötigt. Ausländische Staatsangehörige müssen ein solches von der zuständigen Heimatbehörde bei der Eheschließung in Deutschland vorlegen.
Mitzubringende Unterlagen:
Bitte beim Standesamt nachfragen
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Ihr Ansprechpartner
Heike Himmeröder
Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 312
Tel.: 02296 801310
E-Mail: heike.himmeroeder@reichshof.de
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