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    Familienbuch, Abschrift des

    Die Abschrift des Familienbuches erhält man bei dem Standesamt, welches für den gemeinsamen Wohnort der Eheleute zuständig ist.

    Wurde die Ehe durch Tod eines Ehegatten aufgelöst, so ist die Abschrift bei dem Standesamt zu erhalten, in dessen Zuständigkeitsbereich der überlebende Ehegatte wohnt. Bei Auflösung der Ehe durch Ehescheidung ist das Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnortes der Eheleute maßgebend für die Ausstellung der Urkunde. Siehe Ausführung Familienbuch.

    Gebühren
    8,00 Euro, jede weitere die Hälfte der Gebühr.



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    Ihr Ansprechpartner

    Heike Himmeröder
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 312
    Tel.: 02296 801310
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