­
02296 801-0      info@reichshof.de
    A A

    Gebäudeabsteckung

    Vor Baubeginn ist die Grundrißfläche abzustecken und die Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage mit der Gemeinde festzulegen. Hierbei wird in der Regel die Sockelhöhe, dass heißt die Oberkante des Erdgeschossfussbodens, in Bezug auf die Oberkante der Erschließungsstraße, geprüft. Vor dem Hintergrund besonders schwieriger Grundstücksgegebenheiten, die durch Topografie oder Flurstücksgrenzen möglich sind, kann die Vorlage eines amtlichen Nachweises von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, durch die Bauaufsichtsbehörde des Oberbergischen Kreises, verlangt werden. Soweit in den genehmigten Bauantragsunterlagen eindeutige Höhen festgelegt wurden und hiervon bei der Ausführung abgewichen werden soll, ist diese Änderung über eine Nachtragsgenehmigung bei der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises zu beantragen. 



    PDF-Dateien können mit dem kostenlosen Adobe Reader© angezeigt und ausgedruckt werden, den Sie über diesen Link downloaden können:
    http://get.adobe.com/de/reader

    Ihr Ansprechpartner