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Gestaltungssatzung
Die Gemeinde kann durch Satzungen festlegen, wie die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen zu erfolgen hat.
Im einzelnen handelt es sich um Festsetzungen der Dachformen- und -eindeckungen, der Fassadengestaltung sowie der Gebäudehöhe. Zur Zeit sind bei der Gemeinde Reichshof Gestaltungssatzungen nur in rechtskräftigen Bebauungsplänen integriert.
Die gesetzliche Grundlage für die Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfahlen.
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Ihr Ansprechpartner
Katja Grunewald
Fachbereich: Bauverwaltung
Rathaus Denklingen
Zimmer: 110
Tel.: 02296 801125
E-Mail: katja.grunewald@reichshof.de
Fachbereich: Bauverwaltung
Rathaus Denklingen
Zimmer: 110
Tel.: 02296 801125
E-Mail: katja.grunewald@reichshof.de