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    Gestaltungssatzung

    Die Gemeinde kann durch Satzungen festlegen, wie die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen zu erfolgen hat.

    Im einzelnen handelt es sich um Festsetzungen der Dachformen- und -eindeckungen, der Fassadengestaltung sowie der Gebäudehöhe. Zur Zeit sind bei der Gemeinde Reichshof Gestaltungssatzungen nur in rechtskräftigen Bebauungsplänen integriert.

    Die gesetzliche Grundlage für die Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfahlen.



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    Ihr Ansprechpartner

    Katja Grunewald
    Fachbereich: Bauverwaltung
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 110
    Tel.: 02296 801125
    E-Mail: katja.grunewald@reichshof.de