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    Grundsicherung

    Ab 01.01.2003 gibt es eine neue Sozialleistung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe.

     

    Wo stelle ich einen Antrag?

    Sie können den Antrag bei der Stadt oder Gemeinde stellen, in der Sie wohnen.

    Leben Sie in einer Einrichtung ( z.B. Altenheim, Pflegeheim) sollte der Antrag an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung geschickt werden, in deren Bereich Sie vor dem Einzug in die Einrichtung gewohnt haben.



    Wer hat Anspruch?

    • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder

    • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

    • und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

      Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.



    Was der Bedarf umfasst, hängt ab von

    • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder = Bedarfsgemeinschaft

    • den angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ( bei nicht getrennt lebenden Ehegatten und eheähnlichen Partnerschaften jeweils anteilig),

    • der Höhe der Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung

    • der Höhe des Familieneinkommens und der vorhandenen Vermögenswerte.



    Mitzubringende Unterlagen:

    Wenn Sie Sozialhilfe in irgendeiner Form beantragen, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, Sie müssen alle für die Bearbeitung eines solchen Antrages notwendigen Tatsachen angeben und Nachweise vorlegen. Erst dann kann das Sozialamt darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie Hilfe erhalten können.

    Checkliste Grundsicherung:

     

    Ihr Ansprechpartner:

    A - K

    Christine Brücher

    Telefon 02296/801-232

    christine.bruecher@reichshof.de

     

    Christiane Haas

    Telefon 02296/801-227

    christiane.haas@reichshof.de

     

    L - Z

    Kerstin Ditscheid

    Telefon 02296/801-293

    kerstin.ditscheid@reichshof.de

     

     





     



     





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