Landschaftspflegerischer Begleitplan
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist die Gemeinde verpflichtet, bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch die Bauleitplanung einen ökologischen Ausgleich zu schaffen. Der Nachweis des ökologischen Ausgleiches ist durch einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag zu erbringen, bzw. durch Abbuchung vom Ökokonto (siehe Internetseite „Ökokonto“).
Inhalt eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages:
1. Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft (Bestandaufnahme)
2. Erfassen der Auswirkungen des Eingriffs und Weiterentwicklung der Planung im Hinblick auf Verbesserungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild
3. Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen
4. Auswählen geeigneter Flächen für den Ausgleich und naturschutzfachlich sinnvoller Ausgleichsmaßnahmen als Grundlage für die Abwägung
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Ihr Ansprechpartner
Fachbereich: Bauverwaltung
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