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    Rundfunkgebührenbefeiung

    Berechtigte Personen können von der Rundfunkgebühr befreit werden.
    Dies können u. a. sein:

    - Empfänger von Grundsicherung im Alter

    - Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II

    - Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    - Empfänger von BAföG

    - Besitzer eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „RF“ 


    Mitzubringende Unterlagen:


    - Grundsicherungsbescheid

    - Schwerbehindertenausweis mir Merkzeichen RF

    - Leistungsbescheid des Jobcenters u.a.

     

    Es ist ratsam, sich mit den Mitarbeiter/Innen des Sozialamtes vorher telefonisch in Verbindung zu setzen und abzuklären, welche Unterlagen vorzulegen sind, da dies eine schnellere Bearbeitung des Antrages gewährleistet.

    Anzumerken ist noch, dass der gleiche Personenkreis auch die Möglichkeit der Telefonkostenermäßigung hat.

    Diese Anträge sind bei der Telekom zu stellen.



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    Ihr Ansprechpartner

    Christine Bruecher
    Fachbereich: Jugend, Soziales, Schulen, Sport
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 215
    Tel.: 02296 801232
    E-Mail: christine.bruecher@reichshof.de

    Christiane Haas
    Fachbereich: Jugend, Soziales, Schulen, Sport
    Rathaus
    Zimmer: 215
    Tel.: 02296 801227
    E-Mail: christiane.haas@reichshof.de