A
A
Satzungen (Ortsrecht)
Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Es ist jedoch Pflicht, eine Hauptsatzung zu erlassen.
Satzungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde verbindlich. Bundes- und Landesrecht hat allerdings Vorrang gegenüber dem Ortsrecht.
Satzungen müssen bekannt gemacht werden. Alle Satzungen der Gemeinde Reichshof werden im „Reichshofkurier“ veröffentlicht.
PDF-Dateien können mit dem kostenlosen Adobe Reader© angezeigt und ausgedruckt werden, den Sie über diesen Link downloaden können: http://get.adobe.com/de/reader |
|
Ihr Ansprechpartner
Carolin Beilard
Fachbereich: Ratsbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 321
Tel.: 02296 801326
E-Mail: carolin.beilard@reichshof.de
Fachbereich: Ratsbüro
Rathaus Denklingen
Zimmer: 321
Tel.: 02296 801326
E-Mail: carolin.beilard@reichshof.de