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    Spätaussiedler, Namenserklärung

    Das Erklärungsrecht steht sowohl deutschen Staatsangehörigen als auch Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu. Hier ist die Änderung der Vor- und Familiennamen sowie die Ablegung des „Vatersnamen" gemäß § 94 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) möglich.


    Mitzubringende Unterlagen
    - Registrierschein
    - Spätaussiedlerbescheinigung ggf. Vertriebenenausweis.

    Weitere Angaben erhalten Sie beim Standesamt.



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    Ihr Ansprechpartner

    Heike Himmeröder
    Fachbereich: Sicherheit und Ordnung, Personenstandswesen, Bürgerbüro
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 312
    Tel.: 02296 801310
    E-Mail: heike.himmeroeder@reichshof.de