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 Steuern

Im Folgenden finden Sie die Steuerhebesätze der Gemeinde Reichshof für das laufende Haushaltsjahr.

Hier finden Sie die Datenschutzhinsweise für Steuern.

 

Grundsteuern 

Grundsteuer A
für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe 445 v.H.

Grundsteuer B
für sonstige bebaute oder bebaubare Grundstücke 570 v.H

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Grundsteuer.

 

Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag 475 v.H.

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Gewerbesteuer.

 

Hundesteuer

Bei 1 Hund 96,00 EURO
Bei 2 Hunden 144,00 EURO je Hund
Bei 3 Hunden 180,00 EURO je Hund

Gefährliche Hunde:
Bei 1 Hund 700,00 EURO
Bei 2 Hunden 900,00 EURO je Hund
Bei 3 Hunden 1.050,00 EURO je Hund

Änderung bei der Erstellung der Hundesteuerbescheide ab 2021
Im Rahmen des immer wichtiger werdenden nachhaltigen Handelns, sind auch die Kommunen gehalten, neue Wege zu finden, um Ressourcen zu schonen.
Eine Möglichkeit ist die Reduzierung des Papierverbrauchs im Schriftverkehr.
Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Reichshof entschlossen, für den Bereich der Hundesteuerveranlagung ab dem Jahr 2021 nur noch Bescheide an Hundehalter zu versenden,
bei denen sich die Anzahl der gehaltenen Hunde geändert hat oder die kein SEPA-Lastschrift-mandat zur Abbuchung der fälligen Hundesteuerbeträge an die Gemeinde erteilt haben.
Für 2020 erhalten ALLE  Hundehalter nochmals einen aktuellen Steuerveranlagungsbescheid mit einem entsprechenden Hinweis zur geplanten Änderung. Dieser Bescheid behält dann solange seine Gültigkeit, bis entsprechende Änderungen in der Hundehaltung dem Steueramt der Gemeinde Reichshof mitgeteilt werden.
Die auf dem Bescheid ausgewiesenen Fälligkeiten, im Regelfall sind dies der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., gelten auch für die Folgejahre.

Unter folgendem Link finden sie eine PDF-Datei über die Hundesteuersatzung:
Link zur PDF-Datei über die Hundesteuersatzung.

Unter folgendem Link finden sie ein Formular zur Hundesteuer An- und Abmeldung:
Link zur Hundesteueranmeldung

Link zur Hundesteuerabmeldung.

Unter folgenden Link finden Sie ein Formular zur Befreiung, Ermäßigung zur Hundesteuer:
Link zur Befreiung.

Unter folgendem Link finden sie weitere Informationen zur Hundesteuer:
Link für weitere Informationen zur Hundesteuer.

Link zum E-Government-Portal für Hundeangelegenheiten

 

Vergnügungssteuer

Für das Halten eines Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparates ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen beträgt die Steuer für jeden angefangenen Betriebsmonat pauschal 30,00 EURO. Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit beträgt die Steuer pauschal 135,00 EURO. Für das Halten eines Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparates in Schank-, Speise- und Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an deren jedermann zugänglichen Orten im Gemeindegebiet beträgt die Steuer für jeden angefangenen Betriebsmonat pauschal 22,50 EURO. Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten beträgt die Steuer pauschal 46,00 EURO.

Unter folgendem Link finden sie eine PDF-Datei über die Vergnügungssteuersatzung:
Link zur PDF-Datei über die Vergnügungssteuersatzung.

 

Zweitwohnungssteuer


Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet.
Eine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede nicht als Hauptwohnung gemeldete Wohnung, die jemand für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.
Keine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist eine berufsbedingt gehaltene Nebenwohnung eines verheirateten, nicht dauerhaft von seiner Familie getrennt lebenden Berufstätigen.
Eine Zweitwohnung liegt auch dann nicht vor, wenn der Inhaber die Wohnung im Veranlagungszeitraum weniger als 2 Monate für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder nutzt oder vorhält.

Steuerpflichtig ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehat.
Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand der Wohnung berechnet.
Der Steuersatz beträgt 12 v.H.

Unter folgendem Link finden Sie eine PDF-Datei zur Zweitwohnungssteuersatzung
Link zur Zweitwohnungssteuersatzung

Unter folgendem Link finden Sie den Mietspiegel des Oberbergischen Kreises
Link zum Mietspiegel



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Ihr Ansprechpartner

Iris Schicht
Fachbereich: Finanzen
Rathaus Denklingen
Zimmer: 233
Tel.: 02296 801213
E-Mail: iris.schicht@reichshof.de

Franca Lünenbürger
Fachbereich: Finanzen
Rathaus Denklingen
Zimmer: 233
Tel.: 02296 801226
E-Mail: franca.luenenbuerger@reichshof.de