A
A
Wassergebühren
Die Wassergebühr wird als Grundgebühr und als Verbrauchsgebühr erhoben.
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der cbm Wasser.
Die Grundgebühr wird nach der Größe des eingebauten Hauptwasserzählers festgesetzt und wird monatlich berechnet.
Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr werden mit 7 % Mehrwertsteuer besteuert.
Gebühren
Gemäß Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Reichshof in der jeweils gültigen Fassung.
PDF-Dateien können mit dem kostenlosen Adobe Reader© angezeigt und ausgedruckt werden, den Sie über diesen Link downloaden können: http://get.adobe.com/de/reader |
![]() |
Ihr Ansprechpartner
Hiltrud Steckelbach
Fachbereich: Wasserwerk
Rathaus Denklingen
Zimmer: 305
Tel.: 02296 801243
E-Mail: hiltrud.steckelbach@reichshof.de