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    Wassergebühren

    Die Wassergebühr wird als Grundgebühr und als Verbrauchsgebühr erhoben.

    Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet; Berechnungseinheit ist der cbm Wasser.

    Die Grundgebühr wird nach der Größe des eingebauten Hauptwasserzählers festgesetzt und wird monatlich berechnet.

    Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr werden mit 7 % Mehrwertsteuer besteuert.

    Gebühren
    Gemäß Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Reichshof in der jeweils gültigen Fassung.



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    Ihr Ansprechpartner


    Hiltrud Steckelbach
    Fachbereich: Wasserwerk
    Rathaus Denklingen
    Zimmer: 305
    Tel.: 02296 801243
    E-Mail: hiltrud.steckelbach@reichshof.de