Wirtschaftswegen, Einziehung von
In besonderen Fällen, in denen ein Wirtschaftsweg seit Jahren nicht mehr genutzt wird und tatsächlich keine weitere Bedeutung hat, weil alle angrenzenden Grundstücke anderweitig erschlossen sind, kann die Gemeinde das Verfahren zur Einziehung des Weges betreiben.
Es handelt sich um ein längeres Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung der Einziehungsabsicht, Beschlüsse über die Aufhebungssatzung in den zuständigen Ausschüssen und im Rat der Gemeinde Reichshof. Anschließend wird das gesamte Verfahren von der Kommunalaufsicht (Oberbergischer Kreis) überprüft und die Genehmigung der Aufhebungssatzung beantragt. Nach erfolgter Genehmigung wird diese Satzung dann wiederum öffentlich bekanntgemacht. Ab dann gilt der Wirtschaftsweg als eingezogen und somit nicht mehr öffentlich.
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Rathaus Denklingen
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