Für das Einsammeln von Abfällen sind folgende Abfallbehälter gemäß Abfallentsorgungssatzung zugelassen:
Graue Abfallbehälter für den Restabfall in den Gefäßgrößen 80 l, 120 l, 240 l, 360 l, 1.100 l
Grüne Abfallbehälter für Altpapier und Pappe in den Gefäßgrößen 240 l, 1.100 l
Grüne Abfallbehälter mit gelbem Deckel zur Sammlung von Leichtverpackungen („Grüner-Punkt-Artikel") im Sinne der Verpackungsverordnung in den Gefäßgrößen 240 l, 1.100 l
Werden auf dem Grundstück aufgrund von Änderungen der Einwohnerzahl Behälterwechsel unter Berücksichtigung des Mindestbehältervolumens möglich oder erforderlich, so muss der Grundstückseigentümer diese Veränderung dem BAV unverzüglich anzeigen und einen Behälterwechsel beantragen.
Gefäßgemeinschaften zwischen verschiedenen Grundstücken können auf Antrag zugelassen werden. Eine An- und Abmeldung von Personen beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zu einer Anpassung bei der Anzahl und Größe der Abfallbehälter, somit auch nicht bei der Gebühr.
Ein beantragter Behälterwechsel erfolgt zum nächstmöglichen Termin. Eine Anpassung der Gebührenveranlagung erfolgt zum 1. des Monats, der auf den Behälterwechsel folgt.
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