Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
    Email Icon info@reichshof.de

    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
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    Anliegerbeiträge

    Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen dienen.

    Bei Straßen, Wegen und Plätzen umfassen Beiträge auch die Aufwendungen für deren Verbesserung, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung. Beitragszahler sind die Grundstückseigentümer, die wirtschaftliche Vorteile aus der gemeindlichen Maßnahme erlangen. In der Gemeinde Reichshof werden folgende Beiträge erhoben:
    Erschließungsbeiträge für Straßenbaumaßnahmen nach Kommunalabgabengesetz (KAG) und Ersterschließungsmaßnahmen für Straßenbaumaßnahmen nach Baugesetzbuch (BauGB).
    Kanalanschlussbeiträge und Wasseranschlussbeiträge nach KAG.
    Der Beitragserhebung liegt jeweils eine gemeindliche Satzungsregelung zu Grunde.


    Download erschliessungsbeitragssatzung.pdf
    Erschließungsbeitragssatzung (BBauG) (ca. 38.4 kb)

    Download beitraege.pdf
    Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 ... (ca. 33.7 kb)


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