Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Bauherrn zu beantragen. Der dafür vorgesehene Antrag wird nach Prüfung des Bauantrages durch das Wasserwerk an den Bauherrn geschickt.
Benötigte Unterlagen:
Antragsformular, Unternehmerbescheinigung
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