Durchführungsverträge werden bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwischen der Gemeinde Reichshof und dem Vorhabenträger (Investor bzw. Bauherr/in) abgeschlossen. In diesem Vertrag werden folgende Maßnahmen geregelt:
1. Erschließung (Straße, Wasser, Kanal)
2. Beginn und Ende der Maßnahme
3. Ökologische Ausgleichsmaßnahme
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