Rathaus Denklingen
    Hauptstraße 12
    51580 Reichshof-Denklingen

    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Telefon Icon 02296 801-0
    Fax Icon 02296 801-395
    Email Icon info@reichshof.de

    Kurverwaltung Reichshof
    Rodener Platz 3
    51580 Reichshof-Eckenhagen

    Mo. - Fr.: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
    Sa.: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Im Sommer zusätzlich:
    So.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Telefon Icon 02265 9070
    Fax Icon 02265 356
    Email Icon Kurverwaltung
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    Eheschließung, Namenswahl bei der

    Gemäß § 1355 BGB sollen die Ehegatten einen Ehenamen bestimmen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen weiter. Zum Ehenamen bestimmt werden kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau.

    Ein Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, kann durch Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Diese Erklärung kann widerrufen werden. Nach Auflösung der Ehe kann der Geburtsname oder der Name, der bis zur Erklärung geführt wurde, wieder angenommen werden.

    Weitergehende Auskünfte, insbesondere bei Namensführung bei Auslandsberührung, sind beim Standesamt zu erhalten.

    Gebühren
    17,00 Euro



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